Zur Finanzierung des Pflegeheims oder der ambulanten Pflege können Sie Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung beziehen. Hierzu muss seit Januar 2017 einer der fünf Pflegegrade vorliegen.

Bis 31.12.2016 galten die drei Pflegestufen zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist ausschlaggebend dafür, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Zum Leistungskatalog der Pflegekasse zählen verschiedene Leistungen.

Was zahlt die Pflegekasse?

Über die Pflegekasse werden verschiedene Leistungen bezahlt, u. a.

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Kombinationsleistung (Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert)
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Leistungen zur Wohnraumanpassung

Somit können viele Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen, durch die Pflegeversicherung finanziert werden, bspw.:

  • Finanzierung des Pflegeheims
  • Tagespflege-Finanzierung
  • Finanzierung ambulanter Pflege
  • Finanzierung stationärer Pflege

Um diese Pflegeleistungen beziehen zu können, müssen Sie erst einmal einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Viele Versicherte stellen sich die Frage: Welche Pflegekasse ist zuständig? Diese sind immer an Ihrer jeweiligen Krankenversicherung angegliedert. Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich am besten an diese.

Kriterien und Voraussetzungen für einen Pflegegrad

Um Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Danach werden sie von Gutachtern des Medizinischen Dienstes (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) nach dem Begutachtungssystem NBA untersucht. Auf Basis dieses Gutachtens weist die Pflegekasse dem Versicherten einen Pflegegrad zu, sofern er mindestens eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (entspricht Pflegegrad 1) hat.

Im Vergleich zu dem alten Pflegestufen-System ist nicht mehr der körperliche Unterstützungsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Haushaltsführung entscheidend, sondern seit Januar 2017 der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit in sechs Aktivitätsbereichen. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen für einen Pflegegrad im Beitrag Pflegegrade.

Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads stellen – So geht‘s

Wird ein Antrag auf Pflegeleistungen von der zuständigen Pflegekasse abgelehnt oder bezweifeln Sie als betroffener Antragsteller oder Angehöriger den entschiedenen Pflegegrad, dann können Sie binnen vier Wochen nach Zustellung gegen den schriftlichen Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen: Widerspruch bei nicht genehmigtem Pflegegrad. Bis zum 31.12.2016 galt der Widerspruch bei nicht genehmigter Pflegestufe.

Ihren Antrag auf Anhebung des Pflegegrads stellen betroffene Pflegebedürftige oder Sie als Angehörige normalerweise auf Grundlage eines Wiederholungsgutachtens bei der Pflegekasse des Versicherten. Spätestens fünf Wochen nach diesem Antrag muss der Versicherte, der eine höhere Einstufung erreichen will, dann von einem von der Kasse benannten Gutachter begutachtet werden.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner